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Re: [lugbe] Jetzt wirds staubtrocken:STATUTEN



Cedric Boesiger wrote:
> 
> Hallo erst mal,
> 
> an jenem besagtem Donnerstag gab es auch die Diskussion, ob und wie wir
> uns organisieren möchten.
> Ich glaube der Komporomiss war: Organisation ja, Aufwand/Arbeit nein.
> 
> Also mein Vorschlag wäre es, einen regulären Verein zu gründen. Ich
> denke mal, dass sich freiwillige für den Vorstand finden lassen.
> Was wir dafür tun müssen, hält sich in Grenzen: Eine Gründerversammlung
> im DuNord und mehr wird meines wissens nicht benötigt. Natürlich müssen
> an so einer Versammlung die Statuten bestimmt werden und die daraus
> folgenden Funktionen verteilt werden, sowie ein allfälliger
> Mitgliederbeitrag muss bestimmt werden.

Natürlich geht es nicht, ohne die "staubtrockene" Vereinsmeierei. Dies
zeigt schon der bisherige Verlauf der Lugbe seit der
Gründungsversammlung vor 2 (?) Jahren. Ich würde mich, falls gewünscht,
für den Vorstand zur Verfügung stellen, sofern der Arbeitsaufwand für
mich abschätzbar wäre. Ich möchte noch zu bedenken geben, dass eine Lugs
als sozusagen "nationale" Institution schon existiert, sich aber mehr
oder weniger auf die Region um Zürich beschränkt, was Mitglieder und
Aktivitäten betrifft. Trotzdem sollten wir eine Vorstellung darüber
haben, wie das Verhältnis der Lugbe zu Lugs aussehen könnte. Will man
eine Mitgliedschaft an beiden Orten, ist man automatisch Mitglied bei
der Lugs, wenn man bei der Lugbe den Beitrag zahlt, etc.
> 
> Wie bereits besprochen, wäre die Idee einen Verein über beide Standorte
> (Bern/Biel) zu haben.

Würde ich sehr begrüssen!
 
> bis bald
> --Cedric
> 
>   ------------------------------------------------------------------------

Und hier meine Veränderungsvorschläge:


> 6.5 Der Ausschluss kann auch ohne Angabe der Gründe erfolgen.

Kann ich mir nicht recht vorstellen! In welcher Situation und wozu? Für
einen Ausschluss durch den Vorstand muss es doch immer stichhaltige
Gründe geben?
> 
> 8.4 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse zu Statuten,
> Statutenänderungen und Auflösung des Vereines mit
> Zweidrittelsmehrheit, zu den überigen Geschäften mit einfacher
> Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitglieder sind spätestens 30
> Tage vor der Generalversammlung schriftlich einzuladen. Den
> Einladungen liegt eine provisorische Traktandenliste bei.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Einladungen und überhaupt die
ganze Korrespondenz ausschliesslich elektronisch erfolgen, ausser dort
wo die schriftliche Abfassung aus dem Vereinsrecht zwingend
vorgeschrieben ist (ich weiss nicht, ob es solche Vorschriften überhaupt
gibt, kennt sich da jemand im Vereinsrecht aus ?). Der schriftliche
Aussand ist immer arbeitsaufwendig und teuer, könnte so auf ein Minumum
beschränkt werden.
 
> 8.5 Anträge an die Generalversammlung müssen spätestens 14 Tage vor
> deren Abhaltung dem Vorstand schriftlich eingereicht
> werden. Ausserordenliche Generalversammlungen können vom Vorstand
> jederzeit einberufen werden. Er ist dazu verpflichtet, sobald ein
> Begehren von einem Fünftel der Mitglieder gestellt wird. Der Vorstand
> ist berechtigt, nach vorheriger Ansage, Türkontrollen zu verordnen.
> 
s.o.

> 9. Mitgliederversammlung
> 
> 9.1 Nach Bedarf kann der/die VereinspräsidentIn allein oder die
> Mehrheit des Vorstandes eine Mitgliederversammlung einberufen. Der
> Zeitpunkt der Mitgliederversammlungen wird im Vereinsblatt publiziert.
> 
> 9.2 An dieser Versammlung werden die laufenden Geschäfte beschlossen,
> soweit sie nicht in die Kompetenz des Vorstandes fallen. Die
> Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder
> gefasst. Die Mitgliederversammlungen werden im Mitteilungsblatt des
> Vereins publiziert.

Braucht es wirklich ein Mitteilungsblatt des Vereins? Ich denke, die
Website erfüllt den gleichen Zweck, ist weniger aufwendig und flexibler. 
> 
> 9.3 Die Versammlungen sind so kurz wie möglich zu halten, so dass der
> Treffcharakter nicht beeinträchtigt wird.

Dies ist immer leichter gesagt als getan. Wie könnte dies realisiert
werden? Stichwort: abschliessende Traktandenliste, der Präsident (an
eine PräsidenIn glaube ich persönlich nicht, liesse mich aber sehr gerne
überraschen) sorgt mit seiner Autorität für deren Einhaltung.
 
> 10. Vorstand
> 
> 10.1 Zur Leitung des Vereins und zur Besorgung der laufenden Geschäfte
> wählt die Generalversammlung für das laufende Jahr einen
> Vorstand. Dieser setzt sich zusammen aus:
> 
> -PräsidentIn
> -Vize-PräsidentIn
> -AktuarIn (SekretärIn)
> -KassierIn
> -BeisitzerIn
> -VertreterIn der HTA-Biel
> 

> 10.6 Der Vorstand besitzt eine Ausgabenkompetenz von Fr. 500.-
> jährlich, sofern dies die Mittel des Vereins nicht überschreiten.

Dieser Betrag scheint mir denn doch etwas mager, ich denke, dass der
Vorstand höhere Ausgabenkompetenzen haben müsste, z.B. 10 mal den
maximalen Mitgliederbeitrag, ergäbe Fr. 2000.-. Es dürften sowieso die
Mittel des Vereins nicht überschritten werden, sofern z.Bsp. nur 9
Mitglieder ihren Beitrag zahlen!
> 
> 
> 12.1 Über die Verhandlungen und Beschlussfassungen sämtlicher
> Vereinsorgane ist ordnungsgemäss Protokoll zu führen. Dies geschieht
> durch den/die AktuarIn. Ist dieser nicht anwesend, so bestimmt der
> Vorstand einen Ersatz aus den eigenen Reihen.

Mein Vorschlag: Protokoll soll innert 2 Wochen nach der Versammlung auf
der Website publiziert werden.
> 
> 16.3 Ergibt sich bei der Liquidation des Vereinsvermögens ein
> Überschuss, so fällt dieser in das Eigentum des Jugendamtes der Stadt
> Zürich, welches nur zur Förderung ausserschulischen Tätigkeiten im
> Bereich Informatik verwendet werden darf.

Finde ich grundsätzlich in Ordnung, ich würde aber keinesfalls den
Empfängerkreis auf des Jugendamt der Stadt Zürich (warum ausgerechnet
Zürich? Sollte wohl Bern oder Biel heissen) beschränken, sondern dem
Vorstand die Kompetenz geben, eine oder mehrere Institutionen zu wählen,
die als Ziel die Förderung ausserschulischer Tätigkeiten im Bereich
Informatik haben.
> 
> 17. Schlussbestimmungen
> 
> 17.1 Diese Statuten wurden von der Gründerversammlung erarbeitet und
> in Kraft gesetzt. Sie gelten für alle Mitglieder und werden mit der
> Unterzeichnung des Anmeldeformulars anerkannt.
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n:Hanselmann;Marcel
tel;cell:079 250 49 56
tel;fax:032 685 57 69
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